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Aktuelle Information 16.4.2020

Ab sofort können Sie Ihren Termin wie gewohnt reservieren. Hier direkt unter Kontakt - Formular oder per SMS, Wapp oder telefonisch.

Die bereits vereinbarten Termine bleiben bestehen.

Damit ich Ihnen ab dem 27.4.2020 sicher Ihren Wunschtermin anbieten kann, bitte ich Sie, möglichst rasch zu reservieren um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Melden Sie sich auf jeden Fall bei mir, damit wir zusammen eine mögliche Therapie besprechen können!

Durch die räumliche Aufteilung und zeitlich versetzte Therapie-Termine ist es mir möglich, die geforderten Hygienevorschriften einzuhalten.

Je nach Therapieform werde ich, zusätzlich zu den Hygienevorschriften zu Ihrer Sicherheit, eine Schutzmaske tragen.

Email: Naturheilpraxis-rutschi@gmx.ch

SMS/Wapp: 078 928 22 94

Telefon: 031 556 35 88

Ich freue mich, biegen wir auf den Weg zur "Normalität" im Alltag zurück (-:

Archiv

Information an die Klienten der Naturheilpraxis Rutschi

Bundesamt für Gesundheit BAG Beschluss 17.3.2020

Physiotherapeut, Zahnärztin, Akupunkteur

Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht können offen bleiben.

Als Gesundheitsfachpersonen gelten gemäss Gesetz neben dem

Pflegefachpersonal die Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger,

Ernährungsberaterin und Ernährungsberater, die Optometristen und Osteopathen.

Nach kantonalem Recht gelten zusätzlich als Gesundheitsfachpersonen die Akupunkteure,

Augenoptiker, Dentalhygieniker, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Podologen und

Therapeuten der traditionellen chinesischen Medizin (TCM).

Die Gesundheitseinrichtungen sind allerdings dazu verpflichtet, unnötige oder nicht dringliche

Eingriffe und Behandlungen, die verschoben werden können, auszulassen. Als nötig und

nicht aufschiebbar gelten alle ärztlich verordneten Behandlungen und Therapien, wie eine

ärztlich verordnete Physiotherapie.

Melden Sie sich auf jeden Fall bei mir, damit wir zusammen eine mögliche Therapie besprechen können! Durch die räumliche Aufteilung und zeitlich versetzte Therapie-Termine ist es mir möglich, die geforderten Hygienevorschriften einzuhalten.

Email: Naturheilpraxis-rutschi@gmx.ch

SMS/Wapp: 078 928 22 94

Telefon: 031 556 35 88

Verbandsregelung / Umsetzung

Sie dürfen die Praxis offen halten, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft:

• Sie sind NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom

• oder Sie haben eine kantonale Berufsausübungsbewilligung

Wichtige Einschränkungen:

• Es dürfen nur “dringend angezeigte Therapien” durchgeführt werden. Alle Therapien, die objektiv

gesehen nicht dringend sind, dürfen nicht durchgeführt werden. Der Bund will damit erreichen, dass

die persönlichen Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden. Deshalb soll sich niemand für eine

nicht dringende Behandlung in eine Praxis begeben.

• Es muss sichergestellt sein, dass die Vorgaben zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehört auch,

dass im Wartezimmer ausreichen Distanz zwischen den Wartenden sichergestellt ist.

Was ist unter “dringend angezeigte Therapien” zu verstehen?

Die Frage lässt sich nicht klar und eindeutig bestimmen. Eine Leitfrage ist: «Würde auch ein

Aussenstehender erkennen, dass es sich um eine dringende Therapie handelt?» Bei Schmerzen ist die

Antwort klar ja, bei Kinderwunsch mach die Dringlichkeit für das Paar gegeben sein, nicht aber aus

objektiver Sicht. Laut Juristen liegt dieser Entscheid grundsätzlich im Ermessen des Therapeuten / der

Therapeutin.

Grundsätzliches

Das neue Coronavirus kann für Personen ab 65 Jahren und für alle mit bestehender

Vorerkrankung gefährlich sein. Sie müssen besonders geschützt werden.

Wer ist besonders gefährdet und muss deshalb besonders geschützt werden?

Personen ab 65 Jahren

Alle Personen mit einer dieser Vorerkrankungen:

• Bluthochdruck

• Chronische Atemwegserkrankungen

• Diabetes

• Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen

• Herz-Kreislauf-Erkrankungen

• Krebs

Quelle: BAG/BZ, TCM Verband Schweiz

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