Praxis Rutschi
Praxis Rutschi
Ihr Weg zu Gesundheit und Wohlbefinden
Aktuelle Information 16.4.2020
Ab sofort können Sie Ihren Termin wie gewohnt reservieren. Hier direkt unter Kontakt - Formular oder per SMS, Wapp oder telefonisch.
Die bereits vereinbarten Termine bleiben bestehen.
Damit ich Ihnen ab dem 27.4.2020 sicher Ihren Wunschtermin anbieten kann, bitte ich Sie, möglichst rasch zu reservieren um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Melden Sie sich auf jeden Fall bei mir, damit wir zusammen eine mögliche Therapie besprechen können!
Durch die räumliche Aufteilung und zeitlich versetzte Therapie-Termine ist es mir möglich, die geforderten Hygienevorschriften einzuhalten.
Je nach Therapieform werde ich, zusätzlich zu den Hygienevorschriften zu Ihrer Sicherheit, eine Schutzmaske tragen.
Ich freue mich, biegen wir auf den Weg zur "Normalität" im Alltag zurück (-:
Archiv
Information an die Klienten der Naturheilpraxis Rutschi
Bundesamt für Gesundheit BAG Beschluss 17.3.2020
Physiotherapeut, Zahnärztin, Akupunkteur
Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht können offen bleiben.
Als Gesundheitsfachpersonen gelten gemäss Gesetz neben dem
Pflegefachpersonal die Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen und Entbindungspfleger,
Ernährungsberaterin und Ernährungsberater, die Optometristen und Osteopathen.
Nach kantonalem Recht gelten zusätzlich als Gesundheitsfachpersonen die Akupunkteure,
Augenoptiker, Dentalhygieniker, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Podologen und
Therapeuten der traditionellen chinesischen Medizin (TCM).
Die Gesundheitseinrichtungen sind allerdings dazu verpflichtet, unnötige oder nicht dringliche
Eingriffe und Behandlungen, die verschoben werden können, auszulassen. Als nötig und
nicht aufschiebbar gelten alle ärztlich verordneten Behandlungen und Therapien, wie eine
ärztlich verordnete Physiotherapie.
Melden Sie sich auf jeden Fall bei mir, damit wir zusammen eine mögliche Therapie besprechen können! Durch die räumliche Aufteilung und zeitlich versetzte Therapie-Termine ist es mir möglich, die geforderten Hygienevorschriften einzuhalten.
Verbandsregelung / Umsetzung
Sie dürfen die Praxis offen halten, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft:
• Sie sind NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom
• oder Sie haben eine kantonale Berufsausübungsbewilligung
Wichtige Einschränkungen:
• Es dürfen nur “dringend angezeigte Therapien” durchgeführt werden. Alle Therapien, die objektiv
gesehen nicht dringend sind, dürfen nicht durchgeführt werden. Der Bund will damit erreichen, dass
die persönlichen Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden. Deshalb soll sich niemand für eine
nicht dringende Behandlung in eine Praxis begeben.
• Es muss sichergestellt sein, dass die Vorgaben zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehört auch,
dass im Wartezimmer ausreichen Distanz zwischen den Wartenden sichergestellt ist.
Was ist unter “dringend angezeigte Therapien” zu verstehen?
Die Frage lässt sich nicht klar und eindeutig bestimmen. Eine Leitfrage ist: «Würde auch ein
Aussenstehender erkennen, dass es sich um eine dringende Therapie handelt?» Bei Schmerzen ist die
Antwort klar ja, bei Kinderwunsch mach die Dringlichkeit für das Paar gegeben sein, nicht aber aus
objektiver Sicht. Laut Juristen liegt dieser Entscheid grundsätzlich im Ermessen des Therapeuten / der
Therapeutin.
Grundsätzliches
Das neue Coronavirus kann für Personen ab 65 Jahren und für alle mit bestehender
Vorerkrankung gefährlich sein. Sie müssen besonders geschützt werden.
Wer ist besonders gefährdet und muss deshalb besonders geschützt werden?
Personen ab 65 Jahren
Alle Personen mit einer dieser Vorerkrankungen:
• Bluthochdruck
• Chronische Atemwegserkrankungen
• Diabetes
• Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
• Herz-Kreislauf-Erkrankungen
• Krebs
Quelle: BAG/BZ, TCM Verband Schweiz